Erbrecht
Zusätzlich besteht ein Schwerpunkt im Erbrecht, bei dem die theoretischen Anforderungen an den Fachanwaltstitel bereits erfolgreich erfüllt sind, jedoch noch nicht die praktisch notwendige Fallzahl an Mandaten im Dreijahreszeitraum betreut wurde.
Das Erbrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Erbauseinandersetzung
- Testamentarische Beratung
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
Die testamentarische Beratung hat das Ziel, den/die Mandanten in
die Lage zu versetzen, ein für die eigenen Zielrichtungen, aber auch
für die zukünftigen Erben vorteilhaftes, abgesichertes Testament in
der rechtlich notwendigen Weise zu erstellen. Gerade dann, wenn
Immobilienwerte und Geldwerte parallel vorliegen, oder z.B. in
Patchwork-Familien oder bei zweiter Ehe Sonderkonstellationen
bestehen, ist es in vielen Fällen sinnvoll, die gesetzlich
vorgegebene erbrechtliche Lage in zulässiger Weise vertraglich zu
modifizieren.
So ist ein oft vernachlässigter Bereich derjenige, in denen Menschen
in gehobenem Alter die Immobilie im Fall späterer
Pflegebedürftigkeit vor dem Sozialträger sichern und deshalb im
Vorwege auf die späteren Erben übertragen möchten. Der Sozialträger
hat aus berechtigten Gründen je nach Fallkonstellation u.U. das
Recht, vor Bewilligung von Leistungen die Verwertung der Immobilie
zu verlangen. Hierüber sollte der zukünftig Betroffene ausgeklärt
sein, um sodann über die Möglichkeiten beraten zu werden, wie die im
Erwerbsleben oder aus sonstigen Gründen erworbenen Vermögenswerte
dennoch für die Familie, im Regelfall den überlebenden Ehegatten und
die leiblichen Kinder, gesichert werden können. Die hierfür
erforderliche Fachkenntnis kann ich gern in eine vorausschauende
Beratung hineinbringen.