Erbrecht

Zusätzlich besteht ein Schwerpunkt im Erbrecht, bei dem die theoretischen Anforderungen an den Fachanwaltstitel bereits erfolgreich erfüllt sind, jedoch noch nicht die praktisch notwendige Fallzahl an Mandaten im Dreijahreszeitraum betreut wurde.

Das Erbrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Erbauseinandersetzung
- Testamentarische Beratung
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung

Die testamentarische Beratung hat das Ziel, den/die Mandanten in die Lage zu versetzen, ein für die eigenen Zielrichtungen, aber auch für die zukünftigen Erben vorteilhaftes, abgesichertes Testament in der rechtlich notwendigen Weise zu erstellen. Gerade dann, wenn Immobilienwerte und Geldwerte parallel vorliegen, oder z.B. in Patchwork-Familien oder bei zweiter Ehe Sonderkonstellationen bestehen, ist es in vielen Fällen sinnvoll, die gesetzlich vorgegebene erbrechtliche Lage in zulässiger Weise vertraglich zu modifizieren.
So ist ein oft vernachlässigter Bereich derjenige, in denen Menschen in gehobenem Alter die Immobilie im Fall späterer Pflegebedürftigkeit vor dem Sozialträger sichern und deshalb im Vorwege auf die späteren Erben übertragen möchten. Der Sozialträger hat aus berechtigten Gründen je nach Fallkonstellation u.U. das Recht, vor Bewilligung von Leistungen die Verwertung der Immobilie zu verlangen. Hierüber sollte der zukünftig Betroffene ausgeklärt sein, um sodann über die Möglichkeiten beraten zu werden, wie die im Erwerbsleben oder aus sonstigen Gründen erworbenen Vermögenswerte dennoch für die Familie, im Regelfall den überlebenden Ehegatten und die leiblichen Kinder, gesichert werden können. Die hierfür erforderliche Fachkenntnis kann ich gern in eine vorausschauende Beratung hineinbringen.