Über mich

Rechtsanwalt Kai Krüger

Kai Krüger - Rechtsanwalt


Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
Referendariat im Bezirk des Landgerichts Flensburg
Rechtsanwalt seit 2003
Fachanwalt für Familienrecht seit 2006
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Partneranwalt im Kfz.-Gewerbe SH
Mitglied bei Advounion e.V.
 


Langjährig war meine Tätigkeit zunächst als angestellter, sodann als selbständiger Rechtsanwalt auf den Standort Eckernförde ausgerichtet. Dabei sind in der Regel bei streitigen Gerichtsverfahren Mandate betreut worden, die neben dem Amtsgericht Eckernförde, dem Landgericht Kiel und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht auch weitere Gerichte in und außerhalb Schleswig-Holsteins betrafen.

Die Mandatsbreite umfasst derzeit Verfahren bei Gerichten in Schleswig-Holstein und in anderen Bundesländern. Meine Spezialisierung auf Verkehrsrecht und Familienrecht besteht bereits seit über 10 Jahren mit der Qualifikation als Fachanwalt. Langjährige Erfahrung besteht zudem vorrangig im Erbrecht, sowie im allgemeinen Zivilrecht, im Mietrecht, im Arbeitsrecht, bei Schadenersatz und Schmerzensgeld und im Arzthaftungsrecht.

Primär ist die Sachbearbeitung zunächst darauf ausgerichtet, den Gerichtsweg zum Vorteil für den Mandanten/die Mandantin zu vermeiden. Der Erfolg der Mandatsbearbeitung steht im Vordergrund, sodass die Konfrontation über den Gerichtsweg bei in der Sache wie auch rechtlich fundierten Erfolgsaussichten natürlich auch gegangen wird, während bei zweifelhaften Aussichten von Weiterungen abgeraten wird.

Wichtig ist mir bei der Mandatsbetreuung die Person, um die es geht: Der Mandant / die Mandantin. Zur Gewährleistung einer guten Zusammenarbeit bemisst sich der Erfolg nicht nur in Zeit und Zahlen, sondern insbesondere daran, sich in der eigenen, schwierigen Situation ernst- und angenommen zu fühlen. Zeit für den Menschen ist daher auch ein Gewinn, der nach meiner Erfahrung zu einer guten Kundenbindung beiträgt. Natürlich muss ich als Rechtsanwalt eine gewisse Abgrenzung vornehmen. Der Beruf des Rechtsanwalts darf jedoch nicht zu einer Maschinerie verkommen, sondern sollte in seinem Kernbereich die Hilfestellung bieten, die beiden Seiten, Mandant / Mandantin wie Rechtsanwalt ein rechtlich abgesichertes und menschlich angenommenes Gefühl gibt, sowohl während des Mandats wie auch als abschließendes Ergebnis gelungener Zusammenarbeit.