Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2006
Partneranwalt im Kfz.-Gewerbe SH
Das Verkehrsrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Unfallregulierung
- Verkehrsvertragsrecht
- Bußgeldsachen
- Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsrecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt derzeit
überwiegend bei Unfallschadensregulierungen. Die Regulierung nach
Verkehrsunfällen umfasst neben der Durchsetzung einer möglichst
guten Haftungsquote und der Ermittlung und Durchsetzung der
Sachschäden insbesondere bei unfallbedingten Körperverletzungen die
Durchsetzung des angemessenen Schmerzensgeldes und vermehrter
Bedürfnisse.
Langjährige Erfahrung besteht auch in der Betreuung nicht nur von
Einzelmandaten, sondern vielmehr auch Kfz.-Werkstätten und
Kfz.-Verkaufshäusern sowie Unternehmen mit PKW-Fuhrpark und
Fahrschulen.
Nach Abwicklung von Verkehrsstrafsachen wird häufig die latente
Gefahr eines Nachverfahrens der Fahrerlaubnisbehörde übersehen.
Eine Beratung im Vorfeld kann dies entweder verhindern oder spätere
Überraschungen - wie z.B. einen drohenden Führerscheinentzug -
vermeiden.