Medizinisches Haftungsrecht

Das medizinische Haftungsrecht umfasst in meiner Kanzlei folgende Bereiche:
- Arzthaftungsansprüche mit Schadenersatz und Schmerzensgeld
- Behandlungsfehler, mit Strategieplanung zu vermehrten Bedürfnissen

Ansprüche Geschädigter gegen Sozialversicherungsträger und sonstige Dritte. Im Medizinrecht liegt mein Tätigkeitsbereich in der Durchsetzung der Ansprüche von Geschädigten, die aufgrund von ärztlichen oder sonstigen medizinischen Behandlungsfehlern Ansprüche gegen behandelnde Ärzte und Therapeuten, Kliniken, Sozialversicherungsträger, Versicherungen oder sonstige Dritte stellen. Im Medizinrecht ist eine mehrstufige Vorgehensweise notwendig. Kliniken, wie Ärzte stellen sich oft auf den Standpunkt, dass ein Behandlungsfehler - so schicksalhaft dies auch ist - nicht zu Haftungsansprüchen führe. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Grundsatz, dass ein Behandlungsfehler erst dann Haftungsansprüche auslöst, wenn er "schlechterdings" nicht hätte passieren dürfen. Wie bei Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie Dauerfolgen umfasst meine Tätigkeit somit die Durchsetzung der Haftung des Anspruchsgegners dem Grunde nach und sodann der Ermittlung und Durchsetzung der Personenschäden, insbesondere der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes und vermehrter Bedürfnisse, wie auch der Sicherung von Ansprüchen auf zukünftige Schäden.