Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht seit 2006
Das Familienrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Unterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Vaterschaftssachen
Im Familienrecht sind Unterhaltsverfahren und
Sorgerechtsangelegenheiten Kernbereich meiner Spezialisierung. Oft
folgen diese im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder gehen sie
diesem voraus.
Dazu gehört die primäre Berechnung von Unterhaltsansprüchen und
Unterhaltspflichten, aber auch die Korrektur überholter oder
unzureichender Unterhaltsregelungen.
Dazu gehört ebenfalls die Erstellung sowie die Abänderung sorge- und
umgangsrechtlicher Regelungen, wenn Kindeswohlgesichtspunkte dies
erforderlich werden lassen. Gerade das latente Ungleichgewicht von
gerichtlichen Entscheidungen gegenüber Kindesvätern und
Kindesmüttern spielt hierbei eine oft nicht unerhebliche Rolle.
Häufig sind gerade nach einer Trennung entweder keine Vereinbarungen
möglich oder gerade dann, wenn die Ehepartner rechtzeitig „die
Reißleine gezogen“ haben oder ein Partner aufgrund des von ihm/ihr
gesetzten Trennungsgrundes erhebliche Bereitschaft zum Nachgeben
zeigt. Eine einvernehmliche Regelung ist gerade dann, oft aber
später nicht mehr möglich und sollte eine aufgrund anwaltlicher
Ermittlung der Sachverhaltsvoraussetzungen und Berechnung der Folgen
zügig getroffen werden. Mit meiner Erfahrung sowie laufender
Fortbildung kann ich fachlich fundierte, überdurchschnittliche
Unterstützung bieten.