Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht seit 2006

Das Familienrecht umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Unterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Vaterschaftssachen

Im Familienrecht sind Unterhaltsverfahren und Sorgerechtsangelegenheiten Kernbereich meiner Spezialisierung. Oft folgen diese im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder gehen sie diesem voraus.
Dazu gehört die primäre Berechnung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltspflichten, aber auch die Korrektur überholter oder unzureichender Unterhaltsregelungen.
Dazu gehört ebenfalls die Erstellung sowie die Abänderung sorge- und umgangsrechtlicher Regelungen, wenn Kindeswohlgesichtspunkte dies erforderlich werden lassen. Gerade das latente Ungleichgewicht von gerichtlichen Entscheidungen gegenüber Kindesvätern und Kindesmüttern spielt hierbei eine oft nicht unerhebliche Rolle.
Häufig sind gerade nach einer Trennung entweder keine Vereinbarungen möglich oder gerade dann, wenn die Ehepartner rechtzeitig „die Reißleine gezogen“ haben oder ein Partner aufgrund des von ihm/ihr gesetzten Trennungsgrundes erhebliche Bereitschaft zum Nachgeben zeigt. Eine einvernehmliche Regelung ist gerade dann, oft aber später nicht mehr möglich und sollte eine aufgrund anwaltlicher Ermittlung der Sachverhaltsvoraussetzungen und Berechnung der Folgen zügig getroffen werden. Mit meiner Erfahrung sowie laufender Fortbildung kann ich fachlich fundierte, überdurchschnittliche Unterstützung bieten.